Arbeitssicherheit
Seit 2007 steht das Gebäudereiniger-Handwerk unter dem Entsendegesetz, das Lohndumping verhindert. Diese Einhaltung der Lohntarif-und Rahmenverträge überprüft der Zoll. Hinzu kommt der abgeschlossene Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung, der seit 2016 gilt und für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von reinwerk Objektmanagement tragen durch ihren Einsatz und ihr Engagement zum Erfolg des Unternehmens bei, deshalb ist es uns wichtig, dass Ihre Leistungen tarifgerecht bezahlt werden. Wir versichern unseren Kunden eine absolute Tarifkonformität und bieten dafür jederzeit Einblicke in die Vorgänge und in die jeweiligen Unterlagen an. Für Transparenz und Sicherheit.